Urteil vom Amtsgericht Langenfeld - 25 C 82/08

Tenor

1. Die Beklagten haben es bei Meidung eines für den Fall der Zuwiderhandlung fälligen Ordnungsgeldes bis 250.000,00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, im Wiederholungsfall Ordnungshaft bis zu 2 Jahren, zu unterlassen, das im Grundbuch des Amtsgerichts Langenfeld von Gemarkung A Blatt aaaa verzeichnete Hausgrundstück der Gemarkung A, Flur bb, Flurstück ccc, Gebäude- und Freifläche, Straße d, Haus-Nr. e, PLZ f, Ort g zu betreten. Dies gilt für den Beklagten zu 1) dann nicht, wenn er einen rechtlichen Anspruch auf Zutritt hat.

2. Auf die Widerklage wird die Klägerin verurteilt, dem Beklagten zu 1) jeweils zum 1.12. und 1.6. eines jeden Kalenderjahres in der Zeit von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr Zutritt zu dem vorbezeichneten Grundstück zu gewähren.

3. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Parteien wie folgt:

Von den Gerichtskosten trägt die Klägerin 14,2 %, der Beklagte zu 1) 42,9 % und die Beklagte zu 2) 42,9 %;

Von den außergerichtlichen Kosten der Klägerin trägt diese selbst 14,2 %, der Beklagte zu 1) 42,9 % und die Beklagte zu 2) 42,9 %;

Von den außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 1) trägt dieser selbst 75 % und die Klägerin 25 %;

Die Beklagte zu 2) trägt ihre außergerichtlichen Kosten allein.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagten können die Zwangsvollstreckung hinsichtlich des Tenors zu Ziffer 1. durch Sicherheitsleistung in Höhe von 1.500,00 Euro abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung hinsichtlich des Tenors zu Ziffer 2. durch Sicherheitsleistung in Höhe von 500,00 Euro abwenden, wenn nicht der Beklagte zu 1) vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Hinsichtlich der Kosten können die Parteien die Zwangsvollstreckung der jeweils anderen Partei durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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