Urteil vom Amtsgericht Langenfeld - 31 C 90/10

Tenor

hat das Amtsgericht Langenfeld

im vereinfachten Verfahren gemäß § 495a ZPO

mit einer Schriftsatzfrist bis zum 20. Oktober 2010

ohne mündliche Verhandlung am 10. November 2010

durch die Richterin für Recht erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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