Urteil vom Amtsgericht Langenfeld - 34 C 289/10

Tenor

1) Die Klage wird abgewiesen.

2) Die Kosten des Rechtsstreites werden dem Kläger auferlegt.

3) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird gestattet, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, falls nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Sicherheit kann auch durch Bankbürgschaft erbracht werden.


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