Beschluss vom Amtsgericht Langenfeld - 27 F 10/11

Tenor

Der Antrangsgegner wird verpflichtet,

  • 1

    der Übertragung des hälftigen Miteigentumsanteils an dem Haus auf und mit Grundstück G1, Gemeinde A (F) in Belgien auf die Antragstellerin zuzustimmen;

  • 2

    der Eintragung der Eigentumsübertragung an dem vorbezeichneten Hausgrundstück in das Grundbuch der Gemeinde A in Belgien unter der Nummer G1 zuzustimmen;

Im übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Antragsgegner


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