Beschluss vom Amtsgericht Langenfeld - 7 XVII K 2335

Tenor

wird die der früheren Betreuerin A mit Beschluss vom 16.07.2012 abschlagsmäßig für die Zeit vom 11.02.2012 bis 06.06.2012 gewährte Vergütung aus dem Vermögen der Betreuten in Höhe von 569,50 € endgültig festgesetzt. Der zugrunde gelegte Stundensatz wird auf 33,50 € festgelegt.

Entsprechend gilt dies, soweit Vergütungszahlungen aus der Landeskasse erfolgten. Gegen diesen Beschluss wird die Beschwerde zugelassen.


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