Beschluss vom Amtsgericht Langenfeld - 13 C 86/12

Tenor

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt, nachdem die Klage zurückgenommen worden ist (§ 269 Abs. 3 Satz  3 ZPO).Der Streitwert wird auf 4.875,48EUR festgesetzt.


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