Beschluss vom Amtsgericht Langenfeld - 95 M 3139/15

Tenor

wird auf den Antrag der Gläubigerin vom 12.10.2015 angeordnet, dass die Ehefrau des Schuldners bei der Berechnung des unpfändbaren Teils des Arbeitseinkommens gänzlich unberücksichtigt bleibt.

Der Beschluss hat Wirkung ab Rechtskraft.


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