Urteil vom Amtsgericht Lemgo - 17 C 80/90

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung des Beklagten hinsichtlich der Kosten durch Sicherheitsleistung von 1.000,-- DM abzuwenden, sofern nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Der Kläger darf die Sicherheit auch durch selbstschuldnerische unbefristete Bürgschaft einer deutschen Großbank, Volksbank oder Sparkasse leisten.


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