Urteil vom Amtsgericht Lemgo - 18 C 106/04

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 1.214,32 € (ein-tausendzweihundertvierzehn 32/100 Euro) nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 14.12.2002 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 1/7 und die Beklagten als Gesamt-schuldner zu 6/7.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagten dürfen die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 2.600,00 € abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in glei-cher Höhe leistet.

Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 350,00 € ab-wenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.


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