Urteil vom Amtsgericht Lemgo - 20 C 144/09

Tenor

Die weitere Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 36 % und die Beklagte zu 64 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckenden Betrages abzuwen-den, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Dem Kläger wird nachgelassen, die gegen ihn gerichtete Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Der Streitwert wird auf 1.985,45 € festgesetzt.


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