Urteil vom Amtsgericht Lemgo - 17 C 346/09

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.600,00 € nebst 8 Prozentpunkte Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 16.05.2009 Zug um Zug gegen Übergabe des Pkw, Hersteller pp mit der Fahrzeugidentifizierungsnummer pp sowie 280,16 € nebst 8 Prozentpunkte Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 16.05.2009 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 30 %, der Beklagte zu 70 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in selbiger Höhe leistet.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.