Urteil vom Amtsgericht Lemgo - 19 C 458/11

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 120,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.05.2011 zzgl. der entstandenen außergerichtlichen Kosten in Höhe von 46,41 Euro zu zah¬len.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwen¬den, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstrecken¬den Betrages leistet.

Streitwert: 120,00 Euro.


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