Beschluss vom Amtsgericht Lemgo - 18 C 270/13

Tenor

sind auf Grund des Versäumnisurteils des Amtsgerichts Lemgo vom 07.10.2013

von dem Beklagten

202,20 Euro - zweihundertzwei Euro und zwanzig Cent -

nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 10.10.2013

an die Klägerin

zu erstatten.

Die Berechnung der außergerichtlichen Kosten ist bereits übersandt.

Im obigen Betrag sind 105,00 Euro an Gerichtskosten enthalten.

Der dieser Kostenfestsetzung zugrunde liegende Titel ist vorläufig vollstreckbar.

Gründe: 


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