Beschluss vom Amtsgericht Lemgo - 17b Lw 110/14

Tenor

Es wird festgestellt, dass der Antragsgegnerin aufgrund der Übertragung der in den Grundbüchern von  Blatt  und Blatt eingetragenen Grundstücke und des landwirtschaftlichen Betriebes des zwischen dem am 04. und 07.07.2006 verstorbenen Landwirts von dem Antragsteller auf    ein Nachabfindungsanspruch gem. § 13 HöfeO nicht zusteht. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Verfahrenswert wird auf 400.000,00 € festgesetzt.


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