Beschluss vom Amtsgericht Lemgo - 9 F 262/14

Tenor

I. Es wird festgestellt, dass der Beteiligte F. nicht der Vater des Kindes D. ist. Es wird festgestellt, dass der Beteiligte A. der Vater des Kindes D. ist.

  • II. Die gerichtlichen Kosten tragen die Beteiligten - mit Ausnahme des minderjährigen Kindes - zu gleichen Teilen. Die außergerichtlichen Kosten trägt jeder Beteiligte selbst.

  • III. Der Verfahrenswert wird festgesetzt auf 2.000 EUR.


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