Beschluss vom Amtsgericht Lemgo - 014 K 044/22

Tenor

Das vorbezeichnete Versteigerungsobjekt wird daher dem Meistbietenden Herrn für den zu zahlenden Betrag von

276.000,00 €  ( i. B.: zweihundertsechsundsiebzigtausend Euro )

unter folgenden Bedingungen zugeschlagen:

  • 1. Es bleiben keine im Grundbuch eingetragenen Rechte bestehen.

  • 2. Der zu zahlende Betrag des Meistgebots (abzüglich der geleisteten Sicherheitsleistung in Höhe von 28.000,00 €) ist von heute an mit 4 % zu verzinsen und mit diesen Zinsen bis zum Verteilungstermin an das Gericht zu zahlen.

  • 3. Die Kosten dieses Beschlusses trägt der Ersteher.

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Versteigerungsbedingungen.

Der Antrag der Beteiligten K. wird zurückgewiesen.


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