Urteil vom Amtsgericht Leverkusen - 34 F 150/01

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist für die Beklagte vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann eine Vollstreckung von Seiten der Beklagten gegen Sicherheitsleistung von 800,00 EUR abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.