Urteil vom Amtsgericht Leverkusen - 33 F 141/04

Tenor

1.

Die am 30. Oktober 1998 in der Botschaft der Demokratischen Republik Kongo in der Bundesrepublik Deutschland zu Registernummer #### geschlossene Ehe der Parteien wird geschieden

2.

Hinsichtlich des Versorgungsausgleichs bleibt der schuldrechtliche Versorgungsaus-gleich vorbehalten

3.

Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.


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