Urteil vom Amtsgericht Leverkusen - 20 C 259/13

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt,

1.       an die Kläger 1.864,90 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 29.06.2013 zu zahlen.

2.       an die Kläger 133,05 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 29.06.2013 zu zahlen

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden den Klägern zu 60% und den Beklagten als Gesamtschuldnern zu 40% auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leisten.


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