Urteil vom Amtsgericht Lüdenscheid - 5 F 56/05

Tenor

Die am 13.08.1999 vor dem Standesbeamten in N (Heiratseintrag Nr. ##/####) geschlossene Ehe der Parteien wird geschieden.

Von dem bei der Landesversicherungsanstalt Westfalen in N2 unter der Versiche-rungsnummer ######### geführten Rentenkonto des Antragsgegners werden auf das bei der Landesversicherungsanstalt Westfalen in N2 unter der Versicherungsnummer ######### geführte Rentenkonto der Antragstellerin Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von monatlich

40,91 € übertragen,

wovon 4,94 € zum Ausgleich unverfallbarer Anwartschaften des Antragsgegners auf Leistungen aus einer Lebensversicherung gemäß § 3 b Abs. 1 Nr. 1 VAHRG bestimmt sind.

Bezugszeitpunkt ist: 31.01.2005.

Die Umrechnung in Entgeltpunkte wird angeordnet.

Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.


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