Urteil vom Amtsgericht Lüdenscheid - 94 C 160/11

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 428,20 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.05.2011 zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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