Urteil vom Amtsgericht Lüdinghausen - 10 OWi 89 Js 841/05-73/05

Tenor

Der Betroffene wird wegen fahrlässigen Überholens eines anderen Fahrzeuges trotz nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit zu einer Geldbuße von 40 EUR verurteilt.

Die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen trägt der Betroffene.

(§§ 5 II, 49 StVO, 24 StVG) - TBNR: 105 604


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