Beschluss vom Amtsgericht Lüdinghausen - 10 OWi 89 Js 2791/06 - 234/06

Tenor

Das Verfahren wird gem. § 47 Abs. 2 OWiG auf Kosten der Staatskasse eingestellt. Seine notwendigen Auslagen hat der Betroffene selbst zu tragen.


1 2 3 4

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.