Urteil vom Amtsgericht Lüdinghausen - 9 Ds 82 Js 64/08 - 35/08

Tenor

Der Angeklagte wird wegen einer Ordnungswidrigkeit einer fahrlässigen Trunkenheitsfahrt zu einer Geldbuße von 750,00 € verurteilt.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Angewendete Vorschriften: §§ 24 a I StVG.


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