Urteil vom Amtsgericht Lüdinghausen - 19 OWi 89 Js 1127/09 - 90/09

Tenor

Der Betroffene wird wegen fahrlässigen Fahrens mit einem überladenen Fahrzeug zu einer Geldbuße von 80,00 Euro verurteilt.

Die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen trägt der Betroffene

(§§ 34 III, 69 a StVZO, 24, 25 StVG, 2 BKatV.).


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