Urteil vom Amtsgericht Lüdinghausen - 9 Ds 82 Js 8979/09-186/09

Tenor

Der Angeklagte wird wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in 2 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Monaten verurteilt.

Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Vor Ablauf von noch einem Jahr darf ihm keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden.

Ihm wird für die Dauer von 3 Monaten verboten, Kraftfahrzeuge jeder Art im Straßenverkehr zu führen.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Angewendete Vorschriften: §§ 21 I Nr. 1 StVG, 53, 44, 69 a StGB.


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