Urteil vom Amtsgericht Lüdinghausen - 9 Ds 82 Js 3375/09 - 111/09

Tenor

Der Angeklagte wird wegen fahrlässiger Trunkenheit im Straßenverkehr zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 25,00 € verurteilt.

Ihm wird für die Dauer von 3 Monaten verboten, Kraftfahrzeuge jeder Art im Straßenverkehr zu führen.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Eine Entschädigung für die die Fahrverbotszeit überschießende Zeit der Fahrerlaubnisentziehung / Führerscheinsicherstellung findet nicht statt.

Angewendete Vorschriften: §§ 316 I, II, 69, 69a StGB.


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