Urteil vom Amtsgericht Lüdinghausen - 19 OWi-89 Js 506/12-65/12

Tenor

Der Betroffene wird wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu einer Geldbuße von 170 EUR verurteilt.

 

Dem Betroffenen wird für die Dauer von 1 Monat verboten, Kraftfahrzeuge jeder Art im öffentlichen Straßenverkehr zu führen.

Das Fahrverbot wird erst wirksam, wenn der Führerschein nach Rechtskraft des Urteils in amtliche Verwahrung gelangt, spätestens jedoch mit Ablauf von vier Monaten seit Eintritt der Rechtskraft.

Die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen trägt der Betroffene (§§ 41 II, 49 StVO, 24, 25 StVG, 2 BKatV).

Tatbestandsnummer: ######


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Die hierfür im Bußgeldkatalog vorgesehene Regelgeldbuße von 120 Euro war aufgrund der Voreintragungen angemessen auf 170 € zu erhöhen.

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