Beschluss vom Amtsgericht Lüdinghausen - 17 F 79/12

Tenor

Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, an die Antragstellerin ab März 2012 eine monatliche Versorgungsrente in Höhe von 1.993,00 Euro, fällig zum Letzten eines jeden Monats, zu zahlen.

Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.


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