Urteil vom Amtsgericht Lüdinghausen - 19 OWi - 89 Js 1350/14 - 125/14

Tenor

Der Betroffene wird wegen fahrlässigen Führens eines Kraftfahrzeuges mit einer Atemalkoholkonzentration von 0,25 mg/l oder mehr zu einer Geldbuße von 600,00 EUR verurteilt.

Dem Betroffenen wird für die Dauer von einem Monat verboten, Kraftfahrzeuge jeder Art im öffentlichen Straßenverkehr zu führen mit Ausnahme von Fahrzeugen der Fahrerlaubnisklassen D1, D, D 1 E, DE, die er weiter fahren darf.

Das Fahrverbot wird erst wirksam, wenn der Führerschein nach Rechtskraft des Urteils in amtliche Verwahrung gelangt, spätestens jedoch mit Ablauf von vier Monaten seit Eintritt der Rechtskraft.

Die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen trägt der Betroffene (§§ 24 a StVG, 25 StVG, 2 BKatV)

Tatbestandsnummer: XXX


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