Urteil vom Amtsgericht Lüdinghausen - 19 OWi-89 Js 1028/15-77/15

Tenor

Der Betroffene wird wegen fahrlässiger Unterschreitung des erforderlichen Sicherheitsabstandes zu einer Geldbuße von 100,00 EUR verurteilt.

Die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen trägt der Betroffene (§§ 4 III,49 StVO, 24 StVG, 2 BKatV).

Tatbestandsnummer: 104 636


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