Urteil vom Amtsgericht Lüdinghausen - 19 OWi-89 Js 2669/15-258/15

Tenor

Der Betroffene wird wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu einer Geldbuße von 185,00 EUR verurteilt.

Die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen trägt der Betroffene.

(§§ 3 III, 49 StVO, 24 StVG, 2 BKatV).

Tatbestandsnummer:  103764


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