Beschluss vom Amtsgericht Lüdinghausen - 19 OWi-89 Js 891/16-87/16

Tenor

Gegen den Betroffenen wird im schriftlichen Verfahren gemäß § 72 OWiG wegen fahrlässiger Unterschreitung des erforderlichen Sicherheitsabstandes eine Geldbuße in Höhe von 50,00 EUR festgesetzt.

Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Betroffenen trägt dieser selbst.

Von einer Begründung wird gemäß § 72 Abs. 6 OWiG abgesehen.


1 2 3

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen