Beschluss vom Amtsgericht Lüdinghausen - 19 OWi 122/16 (b)

Tenor

Der Antrag des Betroffenen auf gerichtliche Entscheidung gegen den Kostenbescheid der Verwaltungsbehörde vom 4.5.2016 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Betroffenen trägt dieser selbst.


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