Beschluss vom Amtsgericht Mannheim - 10 C 238/15
Tenor
1. Der Erinnerung der Beklagten vom 19.11.2015 (Bl. 93) gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss vom 06.11.2015 (Bl. 88ff) wird stattgegeben.
2. Das Verfahren wird an den/die zuständigen) Rechtspfleger/-in zurück verwiesen zur Neufestsetzung der Kosten auf Basis unten folgender Rechtslage.
Gründe
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Zitiert von
Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.
Referenzen
- § 2 Abs. 1, Abs. 5 GKG 1x (nicht zugeordnet)
- 14 W 605/07 1x (nicht zugeordnet)