Beschluss vom Amtsgericht Marl - 12 F 267/12

Tenor

Der sofortigen Beschwerde des Antragstellers vom 20.09.2012 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Marl vom 03.09.2012 wird nicht abgeholfen.

Die Sache wird dem Beschwerdegericht Oberlandesgericht Hamm zur Entscheidung vorgelegt.


123

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.