Beschluss vom Amtsgericht Marl - 36 F 88/16

Tenor

Der Antragsgegner wird verpflichtet, an die Antragstellerin monatlichen Kindesunterhalt für das Kind H,  geboren …, ab dem 01.02.2016 i.H.v. 62 €, ab dem 01.08.2016 i.H.v. 30 € bis zum 05.11.2016 zu zahlen.

Im Übrigen wird der Antrag der Antragstellerin zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden zu 85 % der Antragstellerin und zu 15 % dem Antragsgegner auferlegt.


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