Urteil vom Amtsgericht Menden - 4 C 248/02

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 544,99 EUR

nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basis-

zinssatz seit dem 20.08.2002 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 81 %,

die Beklagte 19 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheits-

leistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils voll-

streckbaren Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die Gegen-

seite Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu voll-

streckenden Betrages leistet.

Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheits-

leistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils voll-

streckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Gegenseite

zuvor Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu voll-

streckenden Betrages leistet.


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