Urteil vom Amtsgericht Menden - 4 C 390/10

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 294,01 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 03.09.2010 zu zahlen und den Kläger von 46,41 EUR vorgerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren freizustel-len.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 88 % und der Beklagte 12 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die Gegenseite Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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