Urteil vom Amtsgericht Mettmann - 24 C 93/10

Tenor

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.610,56 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.08.2006 sowie Mahnkosten in Höhe von 10,00 € zu zahlen.

2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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