Urteil vom Amtsgericht Mettmann - 27 C 73/14

Tenor

1.Unter Aufhebung des Versäumnisurteils vom 05.08.2014 wird die Beklagte verurteilt, an den Kläger 702,75 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.03.2014 zu zahlen.

2.Weiter wird die Beklagte verurteilt, bei der Abrechnung des Gasbezuges mit dem Kläger für die Zeit vom 01.01.2014 bis 30.09.2014 nur einen Arbeitspreis von 3,81 Cent/kWh netto zu Grunde zu legen.

3.Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu 15% und der Beklagten zu 85% auferlegt; hiervon ausgenommen sind die Kosten der Säumnis, die dem Kläger auferlegt werden.

4.Beiden Parteien wird nachgelassen, die Vollstreckung durch den jeweils anderen gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils vollstreckbaren Betrages leistet.


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