Beschluss vom Amtsgericht Minden - 6 a II 788/02 BH

Tenor

wird auf die Erinnerung der Antragstellerin der Beschluss des Rechtspflegers vom 18.07.2002 aufgehoben. Der Antragstellerin wird Beratungshilfe bewilligt. Die ihren Verfahrensbevollmächtigten zustehende Vergütung aus der Landeskasse wird auf 26,45 € festgesetzt.


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