Urteil vom Amtsgericht Minden - 19 C 324/03

Tenor

1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 139,71 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz auf 105,-- € seit dem 06.03.2003 und auf 34,71 € seit dem 04.04.2003 zu zahlen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits haben die Beklagten zu tragen.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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