Beschluss vom Amtsgericht Minden - 32 F 53/07

Tenor

Den Kindeseltern wird die Gesundheitsfürsorge und das Aufenthaltsbestimmungsrecht im Rahmen der Gesundheitsfürsorge für das Kind X, geb. am 22.10.2002, entzogen und auf das Stadtjugendamt der Stadt M., das insoweit als Pfleger bestellt wird, über-tragen.

Gerichtskosten werden nicht erhoben, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.


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