Urteil vom Amtsgericht Moers - 5 C 314/93

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Auf die schriftliche Niederlegung eines Tatbestandes wurde gemäß § 495 a ZPO verzichtet.


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