Urteil vom Amtsgericht Moers - 561 C 586/05

Tenor

Die Klage wird unter Aufhebung des Versäumnisurteils des Amtsgerichts Moers vom 24.11.2004 (549 C 53/04) abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits mit Ausnahme der Säumniskosten, die die Beklagten zu tragen haben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 313 a Abs. 1 ZPO abgesehen.


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