Urteil vom Amtsgericht Moers - 563 C 297/12

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.853,49 EUR nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus einem Betrag von 2.097,06 EUR seit dem 29. April 2009, aus einem Betrag von 844,41 EUR seit dem 4. Mai 2009, aus einem Betrag von 525,50 EUR seit dem 16. Mai 2009 und aus einem Betrag von 356,52 EUR seit dem 23. Mai 2009 sowie 4,50 EUR außergerichtliche Kosten nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13. Juli 2012 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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