Urteil vom Amtsgericht Moers - 558 C 231/13

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Klägerin fallen die Kosten des Rechtsstreits zur Last.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.


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