Urteil vom Amtsgericht Mönchengladbach - 36 C 549/13

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 0000,00 EUR zuzüglich jährlicher Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz seit dem 0.00.000 aus einem Teilbetrag von 0000,00 EUR zu zahlen.

Die Beklagte wird darüber hinaus verurteilt, an die Kläger weitere 000,00 EUR zuzüglich jährlicher Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz seit dem 00.00.0000 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits fallen der Beklagten zur Last.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Berufung der Kläger wird zugelassen.


Tatbestand

12345678910111213141516

Entscheidungsgründe

17181920212223242526272829303132333435363738394041424344454647484950515253545556575859606162636465666768697071727374

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.