Urteil vom Amtsgericht Mönchengladbach - 4 C 354/14

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 218,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 5. Juni 2014 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 58 % und die Beklagte zu 42 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Berufung wird nicht zugelassen.


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